Liebe BIB-Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, lieber BIB-Freundeskreis,
das Jahr neigt sich dem Ende, doch anstatt zurückzuschauen, möchten wir unseren Blick im letzten Newsletter des Jahres schon mal auf 2025 richten – und auf das, was uns aus ESG-Perspektive erwartet.
Und das ist nicht gerade wenig: 2025 wird das Jahr, in dem zahlreiche Unternehmen neu unter die CSRD-Berichtspflicht fallen – darunter auch die BIB. Die damit verbundenen vorbereitenden Maßnahmen – vor allem die Arbeit an der doppelten Wesentlichkeitsanalyse – laufen bereits seit einigen Monaten auf Hochtouren. Auch etliche BIB-Kunden aus der Sozial-, Gesundheits- und Wohnungswirtschaft werden im kommenden Jahr berichtspflichtig und sitzen sozusagen im gleichen Boot wie wir. An diese möchten wir das Angebot richten, sich mit uns über die wesentlichen Themen im Rahmen des Stakeholderdialogs oder auch einfach nur informell auszutauschen. Sprechen Sie uns an bzw. schreiben Sie uns eine Mail an: nachhaltigkeit@bibessen.de
Mit an Bord der CSRD ist außerdem die EU-Taxonomieverordnung, unter die alle CSRD pflichtigen Unternehmen ebenfalls ab 2025 fallen. Und auch diese wird uns – und auch unsere Kunden – im kommenden Jahr ordentlich auf Trab halten. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.
Weiterhin begleiten wird uns das sogenannte ESG-Scoring. Die ersten ausgefüllten ESG-Fragebögen unserer Kunden sind bereits bei uns angekommen und werden schnellstmöglich weiterverarbeitet (nähere Infos dazu finden Sie in unserem Newsletter 3/24). Weitere werden in 2025 folgen – so bestätigten es uns die Kunden, die unsere ESG-Fragebögen-Webinare besuchten. Wir freuen uns darauf und auf weiteren persönlichen Austausch mit Ihnen im neuen Jahr.
Bis dahin wünschen wir eine besinnliche Adventszeit und frohe Festtage.
Herzlichst
Ihr BIB-Team