Liebe BIB-Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, lieber BIB-Freundeskreis,

das Jahr neigt sich dem Ende, doch anstatt zurückzuschauen, möchten wir unseren Blick im letzten Newsletter des Jahres schon mal auf 2025 richten – und auf das, was uns aus ESG-Perspektive erwartet.

Und das ist nicht gerade wenig: 2025 wird das Jahr, in dem zahlreiche Unternehmen neu unter die CSRD-Berichtspflicht fallen – darunter auch die BIB. Die damit verbundenen vorbereitenden Maßnahmen – vor allem die Arbeit an der doppelten Wesentlichkeitsanalyse – laufen bereits seit einigen Monaten auf Hochtouren. Auch etliche BIB-Kunden aus der Sozial-, Gesundheits- und Wohnungswirtschaft werden im kommenden Jahr berichtspflichtig und sitzen sozusagen im gleichen Boot wie wir. An diese möchten wir das Angebot richten, sich mit uns über die wesentlichen Themen im Rahmen des Stakeholderdialogs oder auch einfach nur informell auszutauschen. Sprechen Sie uns an bzw. schreiben Sie uns eine Mail an: nachhaltigkeit@bibessen.de

Mit an Bord der CSRD ist außerdem die EU-Taxonomieverordnung, unter die alle CSRD pflichtigen Unternehmen ebenfalls ab 2025 fallen. Und auch diese wird uns – und auch unsere Kunden – im kommenden Jahr ordentlich auf Trab halten. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.

Weiterhin begleiten wird uns das sogenannte ESG-Scoring. Die ersten ausgefüllten ESG-Fragebögen unserer Kunden sind bereits bei uns angekommen und werden schnellstmöglich weiterverarbeitet (nähere Infos dazu finden Sie in unserem Newsletter 3/24). Weitere werden in 2025 folgen – so bestätigten es uns die Kunden, die unsere ESG-Fragebögen-Webinare besuchten. Wir freuen uns darauf und auf weiteren persönlichen Austausch mit Ihnen im neuen Jahr.

Bis dahin wünschen wir eine besinnliche Adventszeit und frohe Festtage.

Herzlichst

Ihr BIB-Team

Die Taxonomie kommt – das erwartet Sie

Institutionen und Unternehmen, die ab 2025 CSRD pflichtig werden, fallen auch unter die EU-Taxonomieverordnung. Wir als Bank müssen ab kommendem Jahr die Green Asset Ratio ermitteln. Das ist der Anteil der Finanzierungen gemessen am Gesamtportfolio, das gemäß EU-Taxonomieverordnung als nachhaltig klassifiziert werden kann. Dies wird mit einem erhöhten Dokumentationsaufwand im Rahmen des Kreditprozesses vor allem im Immobilienbereich einhergehen. Um diesen so gering wie möglich zu halten, führen wir zum Jahresende eine spezielle Software ein. Erfahren Sie hier, was auf Sie zukommt und wie wir Sie mit Schulungsangeboten unterstützen wollen.

Nochmal zur Erinnerung: Die Taxonomie ist ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltiges Wirtschaften. Sie legt fest, welche Investitionen und welche wirtschaftlichen Tätigkeiten eines Unternehmens als nachhaltig eingestuft werden können. Den Bewertungsmaßstab der Taxonomie stellen sechs Umweltziele dar. Wie die Taxonomie genau funktioniert und welche Umweltziele das sind, können Sie hier nachlesen.

Ab 2025 werden wir bei unseren taxonomiepflichtigen institutionellen Kunden (vor allem) mit Immobilienkrediten (Sanierung, Neubau, Umbau, usw.) die Taxonomiekonformität des Engagements ermitteln müssen. Dies gilt für neue Kredite genauso wie für solche im Bestand, die peu á peu von uns bearbeitet werden. Die hierfür speziell eingeführte Software unterstützt uns dabei, den aufwändigen Prozess der Vulnerabilitäts- sowie der Do-No-Significant-Harm-Prüfung automatisiert bzw. halbautomatisiert zu durchlaufen. Trotz dieser Unterstützung sind der Prozess und vor allem die abgefragten Parameter recht komplex. 

Aktuell arbeiten wir daran, diese Komplexität weiter zu reduzieren und einen für die BIB passenden Bearbeitungsweg zu etablieren. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden wir mit Dialog- und Schulungsformaten auf die Kunden zugehen, die von der Taxonomie betroffen sind. Unser Ziel: Maximale Transparenz und minimaler Aufwand. 

Weitere Informationen und konkrete Termine dazu folgen schnellstmöglich.

Nachhaltige Entwicklung in Pflege- und Gesundheitsberufen

KLUG, die Deutsche Allianz Klimawandel im Gesundheitswesen, hat im Rahmen der Bundesförderung „Nachhaltigkeit im Beruf – zukunftsorientiert ausbilden“, das Projekt „Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Pflege- und Gesundheitsberufen (BBNE-PfleGe)“ initiiert. Gemeinsam mit dem Deutschen Bundesverband für Pflegeberufe (DBfK) und dem Berliner Bildungscampus (BBG) sollen Praxisanleitende in stationären und ambulanten Settings zu nachhaltigem und transformativem Handeln befähigt werden.

Es wird modulare Bildungsangebote für Präsenz- und Online Fortbildungen geben, in denen die Teilnehmenden leicht anwendbare Inhalte vermittelt bekommen. In einem ersten Schritt wird zunächst ein Mustercurriculum erarbeitet.

Haben Sie Interesse an einem kostenfreien Pflichtforbildungsprogramm zum Thema Nachhaltigkeit ab dem zweiten Quartal 2025? Dann schreiben Sie eine Mail an: BBNE-PfleGe@dbfk.de. Das Team wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Schulung organisieren.

Mehr Nachhaltigkeit im BIB-Anlageuniversum

Ein Zivilgericht in Den Haag kippte kürzlich ein Urteil, das Shell zu einer 45-prozentigen CO2-Reduktion bis 2030 entlang der gesamten Lieferkette – also auch bei den Endabnehmern - verpflichtet hätte. Begründung: Die Berechnung und Festlegung solcher konkreten Werte sei Aufgabe der Politik. Diese traf sich auf globaler Ebene vom 11.-24. November im aserbaidschanischen Baku zur Weltklimakonferenz COP29. Die Diskussion darüber, wie das vereinbarte 1,5 Grad Ziel mittels Emissionsreduktion doch noch irgendwie eingehalten werden könnte, stand auch hier im Zentrum. Auf Antworten wartet die Weltgemeinschaft allerdings weiterhin.

Geld und Klimaschutz selbst in die Hand nehmen

Während sich Politik, Gerichte und Unternehmen gegenseitig die Verantwortung in Sachen CO2-Reduktion und Klimaschutz zuspielen, werden in der Finanzwirtschaft unterdessen längst Fakten geschaffen. Denn egal, ob Geldanlagen oder Kredite: Wer Geld zu welchen Konditionen bekommt, hängt mittlerweile immer stärker auch von glaubhaften Klimatransformationspfaden ab, auf die sich Unternehmen begeben müssen.

Nicht nur, aber gerade Banken mit einer intrinsisch nachhaltigen Motivation wie die BIB arbeiten zum Beispiel kontinuierlich daran, die eigenen Anlagegrundsätze so zu optimieren. Eine solche Überarbeitung der Leitplanken für die Anlage der BIB-eigenen Gelder hat ganz aktuell stattgefunden.

Grundsätzlich orientieren wir uns bei den Anlagegrundsätzen an unterschiedlichen Rahmenwerken. Zum einen richten wir uns nach der Orientierungshilfe Ethisch-nachhaltig investieren der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Diese bietet katholischen Einrichtungen eine Grundlage, wie Finanzanlagen mit ethischen und nachhaltigen Prinzipien in Einklang gebracht werden können. Zum anderen stützen wir uns auf den Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage in der Evangelischen Kirche. Darin wird detailliert beschrieben, wie kirchliche Einrichtungen ihre Finanzentscheidungen nachhaltig gestalten und mit christlichen Werten in Einklang bringen können.

Beide Rahmenwerke eint das Grundprinzip, dass Geld so eingesetzt werden soll, dass es nicht nur Rendite erzielt, sondern auch einen sozialen und ökologischen Mehrwert schafft. Diese Orientierung an ethische und nachhaltige Maßstäbe spiegelt unser Selbstverständnis als Bank mit dem Motto „FAIR BANKING“ wider und ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit für eine zukunftsorientierte und verantwortungsvolle Finanzwirtschaft.

Unsere neuen Anlagegrundsätze

In den letzten Wochen haben wir darauf aufbauend die Grundsätze für unsere Eigenanlagen überarbeitet und hierfür den Nachhaltigkeitsfilter unseres Nachhaltigkeits-Research-Anbieters noch mal deutlich geschärft. Für unser Anlageuniversum bedeutet das weitere Ausschlüsse in den Bereichen:

  • Grüne Gentechnik
  • konventionelle sowie unkonventionelle Förderung von Öl und Gas
  • Tierversuche für nicht medizinische Zwecke und ohne regulatorische Vorgaben
  • Massentierhaltung
  • Unternehmen, die Umsätze aus Tierfellen erwirtschaften
  • Cannabis für nicht medizinische Zwecke

Mit der Ausarbeitung des Transitionsplans im Rahmen der CSRD-Berichterstattung werden wir weitere Anpassungen im Bereich fossiler Energieerzeugung aufnehmen. Wie diese konkret aussehen werden, hängt von der mit dem Plan verfolgten Gesamtstrategie ab.

Unsere Anlagegrundsätze dienen auch als Orientierung für unsere Vermögensverwaltung. Letztlich bestimmen hier die Kunden aber selbst, welchen Nachhaltigkeitsgrad sie mit ihren Anlagen erreichen möchten.

Sozial-ökologischen Wohnraum mitgestalten: Die BIB ProImmo GmbH

Klar, Immobilieninvestments sollen Rendite bringen. Sie können aber noch viel mehr – nämlich sozial-ökologischen Mehrwert schaffen. Davon sind wir bei der BIB so überzeugt, dass wir in diesem Jahr die BIB ProImmo gegründet haben. Die GmbH fokussiert sich auf entsprechende Anlageprodukte, das aktive Immobilien-Asset-Management sowie auf die umfassende Beratung in immobilienwirtschaftlichen Fragestellungen.

Henrik Fillibeck und sein Team verfolgen einen werteorientierten Investmentansatz, bei dem nachhaltige und sozial verantwortliche Entscheidungen im Mittelpunkt stehen: „Sozial-ökologischer Wohnraum ist das Thema unserer Zeit. Gleichwohl sind noch viele Fragen in diesem Zusammenhang nicht abschließend geklärt. Etwa die, ab wann Wohnraum eigentlich bezahlbar ist und welche Parameter überhaupt in die Bewertung einfließen sollten. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, neben einer guten Rendite auch gute Antworten und Lösungen zu entwickeln.“

Sie interessieren sich für Immobilieninvestments mit Mehrwert? Dann nehmen Sie Kontakt auf unter info@bibproimmo.de