Liebe BIB-Partnerinnen und Partner,
lieber BIB-Freundeskreis,
im letzten Newsletter des Jahres 2024 titelten wir: „Die Taxonomie kommt“. Heute wissen wir: Nein, weder Taxonomie noch CSRD kommen. Zumindest nicht für die Unternehmen, die ab 2025 CSRD berichtpflichtig geworden wären. Vorerst nicht. Vielleicht aber auch nie. So genau kann das Stand heute niemand sagen.
Warum? Weil die Richtlinie (EU) 2022/2464 – besser bekannt als CSRD – entgegen den allermeisten Erwartungen 2024 nicht in deutsches Recht ratifiziert wurde. Somit gibt es aktuell keine gültige Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten, auf die sich Unternehmen seit Monaten intensiv vorbereiten. Und damit eben auch nicht für die Taxonomie, deren Anwenderkreis an das geltende Gesetz zur Nachhaltigkeitsberichtspflicht gekoppelt ist.
Damit nicht genug, ist auch nicht damit zu rechnen, dass eine Ratifizierung alsbald erfolgt. Im Gegenteil hat sich die Bundesregierung noch im Dezember in einem Brief an die EU-Kommission gewandt und gefordert, ein Moratorium für die Umsetzung einzuleiten. Außerdem soll die praktische Umsetzung der CSRD in Form des europäischen Berichtsstandards ESRS überarbeitet und die Schwellenwerte für betroffene Unternehmen angepasst werden. Noch-Kanzler Olaf Scholz bekräftige diese Forderungen in einem Brief vom 2. Januar 2025 an Ursula von der Leyen. Eine Umsetzung der CSRD in deutsches Recht – für die bereits ein Regierungsentwurf vorliegt – ist also in weite Ferne gerückt.