EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie in Unternehmen

Ganz korrekt handelt es sich bei der EU-Taxonomie um die Verordnung (EU) 2020/852. Diese regelt kurz gesagt, welche Wirtschaftsaktivitäten potenziell nachhaltig in einem ökologischen Sinn sein können und wie Unternehmen die tatsächliche Nachhaltigkeit einer Wirtschaftsaktivität ermitteln sollen. Außerdem definiert die Verordnung, welche Unternehmen überhaupt taxonomiepflichtig sind. Taxonomiepflichtige Unternehmen müssen eine Taxonomiequote ermitteln und diese im Rahmen der Berichterstattung veröffentlichen.

Ob Ihr Unternehmen taxonomiepflichtig ist, können Sie dieser Tabelle entnehmen:

Timeline CSRD Pflicht Berichtsjahr

  2025 2026 2027 2029
Haftungsbeschränkte Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
1. groß sind, d.h. am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen:
· Bilanzsumme: mind. 25 Mio. Euro
· Nettoumsatzerlöse: mind. 50 Mio. Euro
· Durchschnittliche Mitarbeiterzahl: mind. 250
2. kapitalmarktorientiert sind und
3. im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen
Ab Januar: Veröffentlichung im Rahmen des Lageberichts / Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2024      
Haftungsbeschränkte Unternehmen*, die folgende Kriterien erfüllen:
1. groß sind, d.h. am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen:
· Bilanzsumme: mind. 25 Mio. Euro
· Nettoumsatzerlöse: mind. 50 Mio. Euro
· Durchschnittliche Mitarbeiterzahl: mind. 250
  Veröffentlichung im Rahmen des Lageberichts / Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2025    

Börsennotierte KMU, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene (Rück-) Versicherungsunternehmen

(Ausgenommen sind börsennotierte Kleinstunternehmen mit einer Bilanzsumme bis max. 450.000 Euro, Nettoumsatzerlösen von max. 900.000 Euro und einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von max. 10)

    Veröffentlichung im Rahmen des Lageberichts / Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2026  
Nicht-EU Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen wenn
· sie einen Nettoumsatz von über 150 Mio. Euro innerhalb der der EU erzielen
· mindestens eine EU-Niederlassung oder ein EU-Tochterunternehmen haben
      Veröffentlichung im Rahmen des Lageberichts / Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2028

*Zwischen der Taxonomieverordnung und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) besteht ein dynamischer Rechtsverweis hinsichtlich des Anwenderkreises. CSRD pflichtige Unternehmen sind automatisch taxonomiepflichtig. Besonderheiten deutscher Rechtsformen, etwa dem eingetragenen Verein, wird in der Umsetzung in nationales Recht Rechnung getragen. Ob e.V.s auch unter die Berichtspflicht fallen, muss im Einzelfall durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden.

Wozu dient die Taxonomiequote?

Die Ermittlung der Taxonomiequote ist für Unternehmen mit einigem Aufwand verbunden. Und viele Unternehmen stellen sich zurecht die Frage, wozu die ganze Arbeit gut sein soll. Hintergrund der EU-Taxonomie ist der European Green Deal und die damit verbundene Sustainable Finance Strategie der Europäischen Union.

Und darum geht’s: Die Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft – die dringend notwendig ist, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen – ist mit erheblichen Kosten verbunden. Die Weltbank errechnete, dass jedes Jahr gut 270 Mrd. Euro zusätzlich benötigt werden, um den Umbau voranzubringen.

Dieses Geld soll über den Umweg der Finanzwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Konkret hat die EU ein ganzes Bündel an Gesetzen erlassen das dazu dienen soll, die Finanzströme, also die Investitionen der Anleger, in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Damit dies gelingt, muss klar sein, was eine nachhaltige Wirtschaftsaktivität ausmacht. Und genau das definiert die EU-Taxonomie. Sie bildet somit ein wichtiges Fundament für die nachhaltige Transformation und liefert für InvestorInnen die Richtschnur für ihre Investitionsentscheidungen. Damit soll die Vergleichbarkeit nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten zwischen Unternehmen verbessert werden.

So funktioniert die Taxonomie

Die EU-Taxonomie umfasst die technischen Bewertungskriterien für insgesamt sechs Umweltziele:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung/Schutz von Wasser und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung/Verminderung von Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

In den Bewertungskriterien ist genau beschrieben, was eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig auszeichnet. Die Beschreibung der Wirtschaftstätigkeiten erfolgt nicht in der EU-Taxonomie, sondern in gesonderten Verordnungen (EU) 2021/2139 und (EU) 2023/2485.

Unternehmen, die unter die Taxonomiepflicht fallen, müssen drei Schritte durchlaufen, um zur Taxonomiequote zu gelangen:

  1. Das Unternehmen prüft, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung im Katalog der nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten zu den sechs Umweltzielen hinterlegt ist (Taxonomiefähigkeit).
  2. Ist eine Wirtschaftsaktivität taxonomiefähig, prüft das Unternehmen, ob sie
    - einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel leistet
    - gleichzeitig kein anderes Umweltziel verletzt (Do-No-Signifikant-Harm-Prinzip)
    - soziale Mindeststandards (z.B. OECD-Leitsätze) eingehalten werden
  3. Ermittlung des Anteils der nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit an den Umsatzerlösen, den Investitionsausgaben (CapEx) und den Betriebsausgaben (OpEx) und Berechnung der Quote.

Die Taxonomiequote ist Bestandteil der Berichterstattung und Teil des Lageberichts. Entsprechend handelt es sich nicht um eine freiwillige Angabe, sondern um eine Pflicht.

 

 

Die EU-Taxonomie in der Bank

Auch Banken fallen unter die Taxonomiepflicht. Das ist sinnvoll, schließlich agieren sie als Vermittler zwischen InvestorInnen und Unternehmen. Sie beraten private und institutionelle Kunden bei der Geldanlage und üben durch die vergebenen Kredite Einfluss auf die Entwicklung von Unternehmen aus.

Die Taxonomie spielt in mehrfacher Hinsicht eine Rolle innerhalb der Banken. Zum einen sind sie aufgrund der sogenannten Nachhaltigkeitspräferenzabfrage verpflichtet, InvestorInnen aktiv auf potenzielle nachhaltige Anlagestrategien anzusprechen. Zum anderen müssen auch Banken Rechenschaft über die taxonomiefähigen und -konformen Aktivitäten ablegen.

Die Green Asset Ratio (GAR)

Bei Banken heißt die Taxonomiequote Green Asset Ratio (GAR). Diese setzt sich zusammen aus den Taxonomiequoten der Unternehmen, in welche die Bank investiert. Darum sind die Banken auf die Taxonomiequoten aus den nicht-finanziellen Berichten der Unternehmen angewiesen.

Im Klartext heißt das: Die Taxonomiequoten der Unternehmen haben direkten Einfluss auf die GAR der Bank. Entsprechend haben Banken ein Interesse daran, dass die Kunden positive Taxonomiequoten haben.

BIB und Taxonomie

Die BIB muss erstmals in 2026 für das Jahr 2025 die GAR berichten. Wir werden die Daten von unseren institutionellen Kunden also im Laufe des Jahres 2025 erheben. Dabei ergibt sich eine Herausforderung: Der Großteil unserer Kunden wird selbst erst 2025 taxonomiepflichtig. Das bedeutet, dass die notwendigen Zahlen im ersten Jahr wohl nicht vorliegen. Dessen sind wir uns bewusst. Wir arbeiten aber bereits jetzt an den Prozessen, um die Daten in den Folgejahren zu erheben.

Viele Institutionen und Unternehmen fragen uns aktuell, welche Auswirkung die Taxonomiequote künftig auf die Kreditkonditionen hat. Grundsätzlich lässt sich dazu folgendes sagen: Die BIB (und alle anderen Banken) muss ESG-Faktoren in die Risikobewertung bei einer Kreditvergabe einfließen lassen. Dabei handelt es sich um tatsächliche Risiken der Unternehmen.

Perspektivisch wird die Taxonomiequote in die Risikobewertung einfließen. Dabei betrachten wir jede Branche und jeden Kunden individuell und bleiben unserem Grundsatz des persönlichen Austauschs treu.

 

 

Infos & Links

Sie haben inhaltliche Fragen zur EU-Taxonomie? Sprechen Sie uns an. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zu klären und freuen uns darauf, mit Ihnen in den Nachhaltigkeits-Dialog zu treten. Schreiben Sie einfach eine Mail an: nachhaltigkeit@bibessen.de