Liebe BIB-Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, lieber BIB-Freundeskreis,

in den vergangenen Wochen haben etliche institutionelle Kunden digitale Post von ihrer BIB-Beraterin oder ihrem BIB-Berater erhalten. Anlass war der Versand des sogenannten ESG-Fragebogens mit der Bitte, diesen auszufüllen. Was es mit der Abfrage auf sich hat, was sie für die BIB-Kunden bedeutet, erfahren Sie in unserem aktuellen Newsletter. So viel vorab: Im Wesentlichen geht es um die künftige Einwertung von ESG-Risiken in den Kreditprozess.

Mit dem Thema Nachhaltigkeit und Kreditkonditionen im Gesundheitswesen beschäftigt sich auch die Auftaktsession des diesjährigen ZUKE Green Kongresses, der am 26. Und 27. November 2024 digital stattfindet. Neben den Sana Kliniken, dem UKE und der Firma Sitex gehört auch die BIB zu den Diskutanten des Eröffnungspanels. Informationen zum Kongress und zur Anmeldung finden Sie weiter unten.

Außerdem möchten wir Ihnen im heutigen Newsletter das BIB-Vermögensmanagement und deren (nachhaltiges) Angebot für institutionelle Anleger vorstellen und Sie über nützliche Tipps und Termine informieren.

Viel Spaß beim Lesen,

herzlichst

Ihr BIB-Team

Darum fragen Banken ESG-Faktoren ab

Haben Sie auch schon Post von Banken erhalten mit Fragen zur Nachhaltigkeit in Ihrem Haus? Dass seit einigen Monaten alle Banken – auch die BIB – solche Fragebögen verschicken, ist weder Zufall noch geschieht es aus Lust und Laune. Vielmehr kommen Banken damit ihrer aufsichtsrechtlichen Pflicht nach, Nachhaltigkeitsrisiken in den Geschäfts- und Kreditprozess zu integrieren.

Mit der 7. Novelle der sogenannten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) fordert die Bafin, dass Banken ESG-Risiken als Querschnittsthema in ihre Risikobetrachtung mit einbeziehen. Konkret bedeutet das, dass Risiken, die sich aus dem Klimawandel, sozialen Faktoren oder der Unternehmensführung ergeben, anderen wirtschaftlichen Risiken gleichgestellt werden.

Hierzu einige Beispiele:

  • Überflutungen wie zuletzt in Spanien oder vor einigen Jahren im Ahrtal stellen mittlerweile ein reales physisches (Ausfall-)Risiko für die von Banken finanzierten Immobilien dar.
  • Heißer werdende Sommer bei gleichzeitig steigenden Energiepreisen bedeuten gerade in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, die ihre Bewohnerinnen und Bewohner vor Hitze schützen müssen, höhere Ausgaben und eine geringere Ertragslage.
  • Ein geringer Arbeitnehmerschutz macht Arbeitgeber unattraktiv und verschärft den Fachkräftemangel, was zu Produktivitäts- und damit Ertragseinbußen führt.
  • Mangelnder Datenschutz kann zu massiven Reputationsschäden führen, die sich ebenfalls negativ auf die Ertragslage eines Unternehmens auswirken.


Diese Beispiele zeigen schon, dass es sich bei ESG-Risiken um konkrete Risiken handelt, keineswegs um bloße Möglichkeiten. Entsprechend müssen Banken die hinterlegte Eigenkapitalquote bei der Kreditvergabe erhöhen, um dem gestiegenen Risiko gerecht zu werden und die Bank sowie die anderen Kunden im Falle eines Ausfalls zu schützen.

Aktuell fehlende Datenlage

Aber wie lassen sich ESG-Risiken im Vergleich bewerten? Wer definiert, was ein guter und was ein eher schlechter ESG-Risikoscore ist? Aufgrund mangelnder Daten ist ein solches Benchmarking aktuell gar nicht möglich.

Der Versand der Fragebögen und die daraus generierten Antworten sorgen dafür, dass eine entsprechende Datenbasis aufgebaut wird – im Falle der BIB innerhalb des genossenschaftlichen Verbunds. Positiv hervorzuheben ist, dass sich der Fragebogen an den ESRS und damit den Angaben aus der CSRD-Berichtspflicht orientiert. Allerdings: Viele Institutionen und Unternehmen werden erst 2025 berichtspflichtig und können erst dann die entsprechenden Informationen liefern. Andere werden gar nicht unter die Berichtspflicht fallen, für sie bedeutet die Beantwortung der Fragen einen zusätzlichen Aufwand.

Keine Pflicht, aber sinnvolle Kür

Ob sie diesen betreiben, ist dabei jedem Institut selbst überlassen. Banken sind zwar verpflichtet, die Fragebögen zu verschicken. Für Kunden hingegen besteht kein Zwang, diesen auszufüllen. Es gibt aber gute Gründe, dies trotzdem zu tun. Denn ohne die Konkretisierung der individuellen Nachhaltigkeitsbemühungen wird ein Unternehmen mit dem automatisch erstellten Scoring auf Basis von PLZ und Branche geführt. Der Fragebogen bietet das Potenzial, die automatisch generierten Werte zu verbessern.

Außerdem müssen auch nicht alle Fragen sofort beantwortet werden, gerade die Beantwortung der qualitativen Fragen ist bereits sehr nützlich – sowohl für den Kunden als auch für den Aufbau einer Benchmarking-Basis.

Noch keine Auswirkungen auf Konditionen

Solange ein Benchmarking noch nicht möglich ist, werden sich die ESG-Faktoren auch nicht auf die tatsächlichen Kreditkonditionen auswirken. Allerdings ist davon auszugehen, dass dies in den kommenden Jahren der Fall sein wird, weshalb es gute Gründe gibt, sich schon heute mit den ESG-Risiken zu befassen.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie den ESG-Fragebogen zum Download.

ZUKE Green Health Kongress: So geht Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen
Klinikreport Nachhaltigkeit: Wie weit sind Deutschlands Krankenhäuser?
BIB-Vermögensverwaltung für institutionelle Kunden

Die BIB unterstützt und begleitet Kunden nicht nur bei ihren Projekten mit maßgeschneiderten Finanzierungen, um ihre Planungen in die Tat umzusetzen. Auch im Bereich Vermögensverwaltung für institutionelle Kunden sind wir seit nunmehr 15 Jahren erfolgreich tätig. Vermögen kirchlicher und institutioneller Einrichtungen sollten in einer schnelllebigen Finanzwelt professionell gemanagt werden. Unsere Kunden können darauf vertrauen, dass wir unsere eigenen Anlagegrundsätze kontinuierlich im Sinne des FAIR BANKING-Prinzips überprüfen und anpassen. Als Orientierung dienen uns hierzu zum Beispiel die Orientierungshilfe der Deutschen Bischofskonferenz für ethisch-nachhaltige Investitionen oder der Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlagen der evangelischen Kirche. Eine große Stärke ist ebenfalls die Umsetzung eigener Anlagerichtlinien und Nachhaltigkeitskriterien unserer institutionellen Anleger, welche wir individuell in der Vermögensverwaltung umsetzen.

„In persönlichen Beratungsgesprächen, gemeinsam mit unseren qualifizierten Beraterinnen und Beratern, begleiten wir Sie mit einer professionellen Analyse der Anlagegrundsätze und erstellen für Sie ein individuelles Konzept für ihre Vermögensverwaltung“, erklärt Thomas Homm, Leiter der Abteilung Vermögensmanagement.

Treten Sie direkt mit unseren Kolleginnen und Kollegen in Kontakt und lassen Sie sich beraten.