Der Vorschlag zur Änderung der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD sowie der europäischen Nachhaltigkeitsberichts-Richtlinie CSRD inklusive EU-Taxonomie Verordnung der EU Kommission sorgten für Überraschung. Denn vorgeschlagen wurde nicht nur eine Vereinfachung oder Verschlankung der Pflichten, sondern eine Anhebung der Schwellenwerte für Mitarbeitende.
Diese soll künftig an die CSDDD Schwelle von 1.000 Mitarbeitenden angepasst werden (Details siehe unten). Damit sind gut 15.000 Unternehmen, die dieses Jahr unter die Berichtspflicht gefallen wären (sog. zweite Welle), definitiv raus.
Die Ironie dabei: Unternehmen der sogenannten zweiten Welle, die ab dem 1. Januar 2025 berichtspflichtig geworden wären – darunter auch die BIB – bereiten sich seit Monaten auf die Berichtspflichten vor. Viel Geld und Zeit sind bereits in die Umsetzung geflossen, Prozesse wurden erfolgreich aufgesetzt, Weichen gestellt. Der jetzige Vorschlag entspricht also eher einem Rückschritt.