Große kapitalmarktorientierte Unternehmen sind bereits seit einigen Jahren dazu verpflichtet, neben ihrer finanziellen auch eine Nachhaltigkeits-Berichterstattung vorzulegen. Hintergrund ist, dass Informationen aus dem Bereich Nachhaltigkeit – also Environmental, Social und Governance – wichtige Indikatoren für die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens liefern.
Seit Inkrafttreten der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) am 5. Januar 2023 wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen jetzt Stück für Stück erweitert. Ob Ihr Unternehmen CSRD-pflichtig ist oder in naher Zukunft wird, können Sie der nachfolgenden Tabelle zur zeitlichen Einführung der Berichtspflicht entnehmen. Übrigens: Vor der Einführung der CSRD waren in Deutschland rund 500 Unternehmen berichtspflichtig – künftig werden es rund 15.000 sein.