Gemeinsam Zukunft gestalten

BIB FAIR BANKING STIFTUNG der BANK IM BISTUM ESSEN

In Zeiten knapper werdender öffentlicher Kassen, wird die Suche nach alternativen Geldquellen auch für kirchliche und caritative Einrichtungen immer bedeutsamer. Unsere Stiftung fördert aus ihren Erträgen kirchliche und caritative Projekte und Einrichtungen. Zusätzlich gibt sie jedem die Möglichkeit, mit der Errichtung einer eigenen Stiftung, mit Zustiftungen oder Spenden gezielt in seinem Sinne Projekte zu unterstützen.

Wer kann stiften?

Stifter kann jede natürliche Person werden, die nach dem Gesetz voll geschäftsfähig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat, sowie jede juristische Person. Stifter haben eine Idee oder Vorstellung, die sie bewegt und mit der sie etwas bewegen möchten. Sie müssen bereit sein, sich von Vermögenswerten zugunsten eines bestimmten gemeinnützigen Zwecks für immer zu trennen. Stiftungszwecke sind sehr vielfältig. Meist sind Stiftungen steuerbegünstigten, also gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken gewidmet. Es gibt operative Stiftungen, die ihre Zwecke selbst realisieren, und rein fördernde Stiftungen, die Dritte bei deren Aufgaben unterstützen. Stiftungszwecke können zum Beispiel Stipendien an Künstler, Zuschüsse an Pflegeheime oder der Schutz bedrohter Tiere sein.