Anlagegrundsätze

Unsere eigenen Richtlinien

Um die Existenz der Bank als Dienstleisterin für Gesellschaft und Kirche langfristig zu sichern, sind die Eigenmittel der Bank rentabel, sicher und unter Beachtung der Liquiditätserfordernisse anzulegen. Für die Eigenmittel der Bank gelten zudem Kriterien einer ethisch verantwortungsbewussten Werteorientierung. Dabei berücksichtigen wir u. a. die Orientierungshilfe „Ethisch-nachhaltig investieren“ der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. 
Folgende Kriterien werden angewendet:

Best-in-Class Ansatz

Die Einzeltitelauswahl bei den Wertpapieranlagen erfolgt nach einem sogenannten Best-in-Class Ansatz. Dies bedeutet, dass wir bei der Einzeltitelselektion von Aktiengesellschaften insbesondere diejenigen Emittenten bevorzugen, die in Nachhaltigkeitsaspekten besser abschneiden als ihre Wettbewerber in den jeweiligen Branchen. Bei Unternehmen wird hier z. B. auf das Umweltmanagement oder das Verhalten gegenüber seinen Mitarbeitern und den Zulieferern geschaut. Dieser Ansatz kann für die Unternehmen ein Anreiz sein, sich im Nachhaltigkeitsbereich zu verbessern. Außerdem möchten wir so potenzielle Anlagerisiken reduzieren, die sich durch mangelhafte Aufmerksamkeit in für uns wichtigen Nachhaltigkeitsfragen ergeben können.

Ausschlusskriterien für Unternehmen

Da über den Best-in-Class Ansatz zwar die Unternehmen mit den vergleichsweise besseren Nachhaltigkeitsratings ausgewählt werden, blieben jedoch zunächst alle Branchen grundsätzlich investierbar. Um bestimmte Branchen sowie Geschäftspraktiken bei der Investition auszuschließen, die nicht mit unseren Werten übereinstimmen, haben wir zusätzlich folgende Ausschlusskriterien definiert, die in einem kontinuierlichen Prozess überprüft und weiterentwickelt werden:

Kontroverse Geschäftsfelder

Atomenergie

Wir schließen Unternehmen aus, die Atomkraftwerke besitzen oder betreiben oder in der Uranförderung tätig sind. Durch die Risiken eines GAUs sowie die bestehenden Probleme in der Endlagerung sehen wir die Atomenergie als nicht nachhaltig an, auch wenn dies im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen und dem Klimawandel immer wieder diskutiert wird.

Fossile Brennstoffe

Wir schließen Unternehmen aus, die im Bereich Förderung und Verkauf von Kraftwerkskohle aktiv sind, neue Kohlekraftwerke planen oder mehr als 10% Umsatz durch Kohleverstromung erzielen. Auch werden Unternehmen mit Umsätzen, die im Zusammenhang mit der konventionellen und unkonventionellen Förderung von Öl und Gas erwirtschaftet werden, ausgeschlossen. Unternehmen aus dem Bereich der fossilen Energie tragen zum Klimawandel bei und gefährden somit die Bewahrung der Schöpfung.

Rüstungsindustrie

Wir schließen Unternehmen aus, die in der Herstellung oder Zulieferung im Bereich der kontroversen Waffen wie Landminen, Streumunition, Atomwaffen oder Bio-/Chemischen Waffen tätig sind. Außerdem schließen wir Unternehmen aus, die im Bereich Rüstung (Waffen(-systeme), Bauteile, Support) mehr als 5% Umsatz erzielen. Wir erkennen Waffen als notwendiges Mittel in der Verteidigung an. Jedoch werden Waffen weltweit in vielen kriegerischen Auseinandersetzungen und nicht nur zur Verteidigung eingesetzt. Der Einsatz von Waffen hat hierbei immer einen Schaden an Menschen und auch der Umwelt zur Folge, sodass diese nicht nachhaltig sind.

Grüne Gentechnik

Wir schließen Unternehmen aus, die in ihrer Produktion für die Agrarwirtschaft Gentechnik einsetzen oder in dem Verkauf von gentechnisch veränderten Agrarprodukten involviert sind. Gentechnisch veränderte Produkte in der Agrarwirtschaft können zu Abhängigkeitsverhältnissen von EndnutzerInnen gegenüber den produzierenden Unternehmen führen und nicht vorhersehbare als auch irreversible Schäden für Mensch und Natur verursachen.

Tierwohl

Wir schließen Unternehmen aus, die nicht-medizinisch notwendige Tierversuche durchführen und in ihrer eigenen Geschäftsordnung keine Maßnahmen zur Berücksichtigung von Tierwohl aufführen. Außerdem werden Unternehmen ausgeschlossen, die in der Massentierhaltung und in der Produktion als auch Handel mit Fell involviert sind. Tiere sind Teil der schützenswerten Schöpfung, sodass ihre Ausbeutung möglichst zu unterbinden ist.

Suchtprodukte

Wir schließen Unternehmen aus, die mehr als 5% Umsatz aus dem Besitz oder Betrieb von Glücksspieleinrichtungen, der Produktion von Tabakwaren oder Spirituosen erzielen. Außerdem werden Unternehmen ausgeschlossen, die in der Produktion und dem Verkauf von nicht-medizinischem Cannabis involviert sind. Durch Suchterkrankungen kann es bei den Betroffenen zu schweren Schicksalen kommen sowie für die Gesellschaft zu hohen Kosten. Daher unterstützen wir nicht die Produktion von Produkten, die hierzu führen können.

Pornographie

Wir schließen Unternehmen aus, die in der Produktion und der Veröffentlichung von pornographischem Material oder dem Angebot von entsprechenden Shows tätig sind. Die kommerzielle Darstellung von Sexualität sehen wir als Verletzung der Menschenwürde. Außerdem birgt diese Branche für die dort tätigen Menschen ein großes Risiko für Machtmissbrauch und Abhängigkeitsverhältnisse.

Embryonale Stammzellenforschung

Wir schließen Unternehmen aus, die Stammzellenforschung mit Zellen aus menschlichen Embryonen betreiben. Der Schutz des menschlichen Lebens ist ein wichtiger Kern unserer Werte und wird durch verbrauchende Embryonenforschung verletzt.

Abtreibung

Wir schließen Unternehmen aus, die Abtreibungsmittel herstellen oder die Einrichtungen besitzen oder betreiben, in denen Abtreibungen durchgeführt werden. Auch hier steht der Schutz des menschlichen Lebens im Fokus.

Kontroverse Geschäftspraktiken

Neben den obenstehenden Geschäftsfeldern schließen wir außerdem Unternehmen aus, die schwerwiegende Verstöße in den folgenden Bereichen aufweisen.

Menschenrechtsverletzungen

Kinderarbeit

Zwangsarbeit

Vereinigungsfreiheit

Diskriminierung

Korruption

Geldwäsche

Umweltverstöße

Ausschlusskriterien für Staaten

Bei Investitionen in Staatsanleihen kommen folgende Kriterien zum Einsatz.

Religionsfreiheit

Wir schließen Staaten aus, die auf der Liste der US-Kommission für internationale Religionsfreiheit als besonders besorgniserregende Länder aufgeführt sind.

Nuklearwaffen

Wir schließen Staaten aus, die im Besitz von nuklearen Waffen sind sowie Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag nicht ratifiziert haben.

Militärausgaben

Wir schließen Staaten aus, die mehr als 4% des BIP für Militär ausgeben.

Todesstrafe

Wir schließen Staaten aus, in denen die Todesstrafe praktiziert wird.

Korruption

Wir schließen Staaten aus, die nach dem Corruption perception index von Transparency International einen Wert kleiner als 40 haben.

Totalitäre Regime

Wir schließen Staaten aus, die nach dem Rating von Freedom House als nicht frei gelten.

Menschenrechte

Wir schließen Staaten aus, welche die wesentlichen Menschenrechtsabkommen nicht ratifiziert haben.

Biodiversität

Wir schließen Staaten aus, welche die Biodiversitätskonvention nicht ratifiziert haben.

Steueroasen

Wir schließen Staaten aus, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke stehen.