- Nachhaltige Eigenanlagen
- Best-in-Class Ansatz
- Zusammenarbeit mit dem Nachhaltigkeitsresearch Anbieter MSCI
Anlagegrundsätze
Unsere eigenen "Richtlinien"
Um die Existenz der Bank als Dienstleister für die Kirche langfristig zu sichern, sind die Eigenmittel der Bank und die bei ihr unterhaltenen Einlagen rentabel, sicher und unter Beachtung der Liquiditätserfordernisse anzulegen. Die Anlagen sind ethisch bewusst vorzunehmen und dürfen dem kirchlichen Auftrag nicht widersprechen. Dabei berücksichtigen wir die Orientierungshilfe „Ethisch-nachhaltig investieren“. Folgende Kriterien werden angewendet:
Best-in-class Ansatz
Zur Auswahl unserer Investitionen verwenden wir den best-in-class Ansatz. Dies bedeutet, dass wir nur in solche Emittenten investieren, die unter Nachhaltigkeitsaspekten besser abschneiden als ihre Konkurrenten. Bei Unternehmen wird hier z. B. auf das Umweltmanagement, das Verhalten gegenüber den Mitarbeitern und den Zulieferern geschaut. Durch diesen Ansatz entsteht ein Anreiz für die Unternehmen sich im Nachhaltigkeitsbereich zu verbessern. Außerdem können wir so Nachhaltigkeitsrisiken vermeiden.
Ausschlusskriterien für Unternehmen
Da über den best-in-class Ansatz zwar die Unternehmen mit den vergleichsweise besseren Nachhaltigkeitsratings ausgewählt werden, bleiben jedoch zunächst alle Branchen grundsätzlich investierbar. Um bestimmte Branchen sowie Geschäftspraktiken bei der Investition auszuschließen, die nicht mit unseren Werten übereinstimmen, haben wir zusätzlich folgende Ausschlusskriterien definiert, die in einem kontinuierlichen Prozess überprüft und weiterentwickelt werden.
Kontroverse Geschäftsfelder
Wir schließen Unternehmen aus, die Atomkraftwerke besitzen oder betreiben oder in der Uranförderung tätig sind.
Durch die Risiken eines GAUs sowie die bestehenden Probleme in der Endlagerung sehen wir die Atomenergie als nicht nachhaltig an, auch wenn dies im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen und dem Klimawandel immer wieder diskutiert wird.
Wir schließen Unternehmen aus, die mehr als 5% Umsatz aus dem Besitz oder Betrieb von Glücksspieleinrichtungen, der Produktion von Tabakwaren oder Spirituosen erzielen.
Durch Suchterkrankungen kann es bei den Betroffenen zu schweren Schicksalen kommen sowie für die Gesellschaft zu hohen Kosten. Daher unterstützen wir die Produktion von Produkten, die hierzu führen können nicht.
Wir schließen Unternehmen aus, die in der Produktion und der Veröffentlichung von pornographischem Material oder dem Angebot von entsprechenden Shows tätig sind.
Die kommerzielle Darstellung von Sexualität sehen wir als Verletzung der Menschenwürde.
Wir schließen Unternehmen aus, die in der Herstellung oder Zulieferung im Bereich der kontroversen Waffen wie Landminen, Streumunition, Atomwaffen oder Bio-/Chemischen Waffen tätig sind.
Außerdem schließen wir Unternehmen aus, die im Bereich Rüstung (Waffen(-systeme), Bauteile, Support) mehr als 5% Umsatz erzielen.
Da Waffen weltweit in vielen kriegerischen Auseinandersetzungen und nicht nur zur Verteidigung verwendet werden, widerspricht die Unterstützung von Unternehmen in diesem Bereich dem Wunsch nach Frieden auf der Welt.
Wir schließen Unternehmen aus, die im Bereich Förderung und Verkauf von Kraftwerkskohle aktiv sind, neue Kohlekraftwerke planen oder mehr als 10% Umsatz durch Kohleverstromung erzielen.
Außerdem schließen wir Unternehmen aus, die im Bereich Fracking oder der Förderung von Ölsand tätig sind.
Unternehmen aus dem Bereich der fossilen Energie tragen zum Klimawandel bei und gefährden somit die Bewahrung der Schöpfung.
Wir schließen Unternehmen aus, die Stammzellenforschung mit Zellen aus menschlichen Embryonen betreiben.
Der Schutz des menschlichen Lebens ist ein wichtiger Kern unserer Werte und wird durch verbrauchende Embryonenforschung verletzt.
Wir schließen Unternehmen aus, die Abtreibungsmittel herstellen oder die Einrichtungen besitzen oder betreiben, in denen Abtreibungen durchgeführt werden.
Auch hier steht der Schutz des menschlichen Lebens im Fokus.
Kontroverse Geschäftspraktiken
Neben den obenstehenden Geschäftsfeldern schließen wir außerdem Unternehmen aus, die schwerwiegende Verstöße in den folgenden Bereichen aufweisen.
Menschenrechtsverletzungen
Kinderarbeit
Zwangsarbeit
Vereinigungsfreiheit
Diskriminierung
Korruption
Umweltverstöße
Ausschlusskriterien für Staaten
Bei Investitionen in Staatsanleihen kommen folgende Kriterien zum Einsatz.
Wir schließen Staaten aus, die auf der Liste der US-Kommission für internationale Religionsfreiheit als besonders besorgniserregende Länder aufgeführt sind.
Wir schließen Staaten aus, die im Besitz von nuklearen Waffen sind.
Wir schließen Staaten aus, die mehr als 4% des BIP für Militär ausgeben.
Wir schließen Staaten aus, in denen die Todesstrafe existiert.
Wir schließen Staaten aus, die nach dem Corruption perception index von Transparency International einen Wert kleiner als 40 haben.
Wir schließen Staaten aus, die nach dem Rating von Freedom House als nicht frei gelten.
Wir schließen Staaten aus, welche die wesentlichen Menschenrechsabkommen nicht ratifiziert haben.
Wir schließen Staaten aus, welche die Biodiversitätskonvention nicht ratifiziert haben.
Wir schließen Staaten aus, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke stehen.