ESG-Scoring

ESG im Kreditprozess

Seit Inkrafttreten der 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin sind Banken verpflichtet, Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung in die Risikobetrachtung einzubeziehen.

Beim sogenannten ESG-Scoring geht es also um die Abschätzung realer Risiken für die Bank. Das ist im Kreditwesen nichts Neues. Schon immer wurden KreditnehmerInnen und Beleihungswerte genauestens unter die Lupe genommen, um Ausfallrisiken zu bestimmen und daraufhin eine Entscheidung über die Bewilligung und die Konditionen eines Kredits zu treffen.

Neu ist, dass die BaFin erstmals explizit fordert, Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu betrachten. Warum das so ist, liegt eigentlich auf der Hand. Hier einige Beispiele:

Extremwetter

Die Überflutungen im Ahrtal, in Bayern und anderswo haben nicht nur sehr viel Leid mit sich gebracht. Sie haben auch gezeigt, dass klimawandelbedingte Wetterextreme ein Risiko für Immobilien in bis dahin als sicher geltenden Regionen darstellen. Auch Produktionsstandorte in Küstenregionen sind durch den steigenden Meeresspiegel mittlerweile realen Risiken ausgesetzt. Und auch Waldbrände und Starkstürme stellen eine Bedrohung dar.

CO2 Bepreisung und Energie

Die Preise für Energie und Abfall steigen aufgrund der CO2 Bepreisung kontinuierlich. Auch die Verfügbarkeit fossiler Energien ist auf lange Sicht unkalkulierbarer. Unternehmen, die keinerlei Bemühungen unternehmen, ihre Emissionen und Abfälle sowie den Verbrauch fossiler Energien zu reduzieren, werden also höhere Ausgaben haben. Ob sich diese auf der Einnahmenseite kompensieren lassen, ist auf lange Sicht fraglich.

Soziale Verantwortung und Good Governance

Die Nicht-Einhaltung von ökologischen und sozialen Standards stellt ein großes Reputationsrisiko dar, das sich negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken wird.

Schlechte Unternehmensführung (Stichwort Bestechung, Korruption, Schwarzarbeit usw.) und die schlechte Behandlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entlang der Wertschöpfungskette stellen ebenfalls Reputationsrisiken dar, die ernsthafte wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Sie sehen also, dass sich hinter den ESG-Faktoren tatsächliche Risiken verbergen, welche die Bank berücksichtigen muss, um andere Kunden und sich selbst zu schützen. Darum sind ESG-Kriterien in der Bank nicht nur für die Bereiche Markt und Marktfolge von Interesse, sondern auch für das Risikocontrolling.


 

ESG im Kreditprozess der BIB

Auch die BIB muss – wie alle anderen Banken auch – ESG-Kriterien als potenzielle Risiken im Kreditprozess mit berücksichtigen. Aktuell werden hierzu automatisiert Angaben zum Standort und zur Branche analysiert. Aus ihnen errechnet sich der ESG-Score eines Kunden oder einer Immobilie.

Auswirkungen auf die Entscheidung über die Gewährung eines Kredits oder dessen Konditionen hat dieser Score aktuell noch nicht.

Zukünftig wird dies aber der Fall sein. Sobald eine valide Datenbasis für die Ermittlung individueller Risiken vorhanden ist, werden diese auch eingepreist. Gehen Sie davon aus, dass dies eher in fünf als in 15 Jahren der Fall sein wird. Übrigens: Schon heute wird in der Kreditentscheidung Stellung zum ESG-Scoring der Kunden genommen.

Der ESG-Fragebogen

Schon heute können Institutionen und Unternehmen Einfluss auf den automatisch generierten und recht generischen ESG-Score nehmen, indem sie einen konkretisierenden Fragebogen beantworten. Aus den Antworten geht zum Beispiel hervor, ob sich eine Wirtschaftseinheit bereits auf dem Transformationspfad befindet und eine Strategie hat oder konkrete Maßnahmen umsetzt. Solche Faktoren wirken sich positiv aus.

Übrigens: Der konkretisierende Fragebogen wurde für alle Genossenschaftsbanken einheitlich entwickelt. Die Fragen orientieren sich dabei an den Angaben, die im Rahmen der Berichtspflicht nach CSRD ohnehin von den betroffenen Institutionen erhoben werden. Das bedeutet, dass jede Frage einen direkten Bezug zu einem ESRS-Punkt hat (ESRS: European Sustainability Reporting Standard).

In den nächsten Jahren werden durch die EU-Taxonomie und die Berichtspflichten nach CSRD viel mehr Informationen zu ESG-Themen zur Verfügung stehen, als das heute der Fall ist. Diese Angaben werden auch uns die Arbeit leichter machen, weil wir die Daten aus den Nachhaltigkeitsberichten und den Taxonomiequoten direkt in den Kreditprozess einfließen lassen können – ohne Sie mit zusätzlichen Fragebögen belasten zu müssen. Bis es soweit ist, sind wir allerdings auf Ihre Unterstützung angewiesen.


 

Infos & Links

Haben Sie Fragen zum ESG-Scoring oder zum ESG-Fragebogen?

Sprechen Sie uns bitte direkt an. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Details zum Scoring und was das konkret für Sie bedeutet.

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wir leiten Ihre Anfrage an die/den passenden KundenberaterIn weiter: nachhaltigkeit@bibessen.de