Seit Inkrafttreten der 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin sind Banken verpflichtet, Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung in die Risikobetrachtung einzubeziehen.
Beim sogenannten ESG-Scoring geht es also um die Abschätzung realer Risiken für die Bank. Das ist im Kreditwesen nichts Neues. Schon immer wurden KreditnehmerInnen und Beleihungswerte genauestens unter die Lupe genommen, um Ausfallrisiken zu bestimmen und daraufhin eine Entscheidung über die Bewilligung und die Konditionen eines Kredits zu treffen.
Neu ist, dass die BaFin erstmals explizit fordert, Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu betrachten. Warum das so ist, liegt eigentlich auf der Hand. Hier einige Beispiele: