- Teilhaber der Bank
- Mitbestimmungsrecht
- Attraktive Dividende
Mitglied werden
Vom genossenschaftlichen Geschäftsmodell profitieren
Vielleicht ist Ihnen der Zusatz „eG“ hinter unserem Namen schon einmal aufgefallen. Das Kürzel steht für „eingetragene Genossenschaft“. Das Fundament dieser Rechtsform ist die Mitgliedschaft.
Bei uns dreht sich alles um eine ganz besondere Verantwortung: unsere Mitgliederverpflichtung.
Mitwissen
Informationen und Transparenz
Auf der jährlichen Generalversammlung informiert der Vorstand über alles Wichtige zur Geschäftspolitik Ihrer BIB. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an Ihre BIB wenden oder sich im Geschäftsbericht über die Geschäftszahlen und Planungen informieren.
Mitbestimmen
Ihr Stimmrecht
Als Mitglied und Anteilseigner gestalten Sie die Geschäftspolitik Ihrer BIB entscheidend mit, denn Sie haben ein Stimmrecht in der Generalversammlung. Die Generalversammlung genehmigt zum Beispiel den Jahresabschluss, entscheidet darüber, wie der Gewinn verwendet wird und bestimmt die Besetzung der Kontrollgremien. Dabei gilt das demokratische Prinzip: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen. So sorgen wir dafür, dass die Interessen aller Mitglieder gewahrt bleiben. Denn eine Stimmenmehrheit kann man sich bei uns nicht kaufen. So hat jeder Einfluss, aber niemand mehr als der andere.
Mitverdienen
Ihre Mitgliedschaft zahlt sich aus
Als Mitglied sind Sie am wirtschaftlichen Erfolg Ihrer BIB beteiligt. Denn in der Regel erhalten Geschäftsanteilseigner einmal jährlich eine Dividende.
Die Förderung unserer Mitglieder besitzt oberste Priorität. Wir tun alles dafür, dass Sie Ihre Ziele erreichen und sich Ihre Wünsche erfüllen können.
Häufige Fragen zum Thema "Mitglied werden"
Wer Mitglied werden kann, ist in der Satzung geregelt.
§ 3 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT
(1) Die Mitgliedschaft können erwerben:
a) juristische Personen oder Personengesellschaften, die den Aufgaben der christlichen Kirchen im weitesten Sinne dienen, nämlich insbesondere Kirchengemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, rechtsfähige Verbände, kirchliche Vereine und Einrichtungen, rechtsfähige Anstalten, Körperschaften, Stiftungen, Orden und Gesellschaften.
b) natürliche Personen.
Die Höhe der Dividende hängt vom Beschluss der Generalversammlung und davon ab, ob ein Jahresüberschuss erzielt wurde.
In der Regel findet einmal im Jahr eine Generalversammlung statt. Einen Zwang zur Stimmabgabe gibt es natürlich nicht.
Die Höhe der letzten Dividende veröffentlichen wir in unserem jährlichen Geschäftsbericht.
Gesellschaftliches Engagement ist uns wichtig. Deshalb verbinden wir wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlich verantwortlichem Handeln. Wir verstehen unter sozialer Verantwortung aktive Hilfe in vielen Bereichen.
Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens 12 Monate vor Schluss eines Geschäftsjahres zugehen. Das ist in unserer Satzung genau geregelt. Den eingezahlten Wert der Geschäftsanteile erhalten Sie nach der nächsten Mitgliederversammlung auf Ihr Girokonto gutgeschrieben.