- Teilhaber der Bank
- Mitbestimmungsrecht
- Attraktive Dividende
Mitglied werden
Vom genossenschaftlichen Geschäftsmodell profitieren
Vielleicht ist Ihnen der Zusatz „eG“ hinter unserem Namen schon einmal aufgefallen. Das Kürzel steht für „eingetragene Genossenschaft“. Das Fundament dieser Rechtsform ist die Mitgliedschaft.
Verständlich erklärt: unseren Mitgliedern verpflichtet
Bei uns dreht sich alles um eine ganz besondere Verantwortung: unsere Mitgliederverpflichtung.
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Ihr Stimmrecht
Als Mitglied und Anteilseigner gestalten Sie die Geschäftspolitik Ihrer BIB entscheidend mit, denn Sie haben ein Stimmrecht in der Generalversammlung. Die Generalversammlung genehmigt zum Beispiel den Jahresabschluss, entscheidet darüber, wie der Gewinn verwendet wird und bestimmt die Besetzung der Kontrollgremien. Dabei gilt das demokratische Prinzip: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen. So sorgen wir dafür, dass die Interessen aller Mitglieder gewahrt bleiben. Denn eine Stimmenmehrheit kann man sich bei uns nicht kaufen. So hat jeder Einfluss, aber niemand mehr als der andere.
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Informationen aus erster Hand
Auf der jährlichen Generalversammlung informiert der Vorstand über alles Wichtige zur Geschäftspolitik Ihrer BIB. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an Ihre BIB wenden oder sich im Geschäftsbericht über die Geschäftszahlen und Planungen informieren.
Mehr bekommen
Ihre Mitgliedschaft zahlt sich aus
Als Mitglied sind Sie am wirtschaftlichen Erfolg Ihrer BIB beteiligt. Denn in der Regel erhalten Geschäftsanteilseigner einmal jährlich eine Dividende.
Die Förderung unserer Mitglieder besitzt oberste Priorität. Wir tun alles dafür, dass Sie Ihre Ziele erreichen und sich Ihre Wünsche erfüllen können.
Häufige Fragen zum Thema "Mitglied werden"
Wer Mitglied werden kann, ist in der Satzung geregelt.
§ 3 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT
(1) Die Mitgliedschaft können erwerben:
a) juristische Personen oder Personengesellschaften, die den Aufgaben der christlichen Kirchen im weitesten Sinne dienen, nämlich insbesondere Kirchengemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, rechtsfähige Verbände, kirchliche Vereine und Einrichtungen, rechtsfähige Anstalten, Körperschaften, Stiftungen, Orden und Gesellschaften:
b) natürliche Personen, die bei dem unter a) bezeichneten Personenkreis haupt- oder ehrenamtlich tätig sind, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, die Mitarbeiter der BIB - BANK IM BISTUM ESSEN eG, Essen sowie deren Ehepartner und Kinder.
Die Höhe der Dividende hängt vom Beschluss der Generalversammlung und davon ab, ob ein Jahresüberschuss erzielt wurde.
In der Regel findet einmal im Jahr eine Generalversammlung statt. Einen Zwang zur Stimmabgabe gibt es natürlich nicht.
Eine Aktie ist ein Anteil an einem börsennotierten Unternehmen. Der Börsenwert steigt und fällt mit dem Erfolg des Unternehmens. Als Mitglied einer Genossenschaft beteiligen Sie sich direkt an dieser. In welcher Höhe Sie sich mindestens an der Genossenschaft zu beteiligen haben, ist in der Satzung festgelegt. Mitglieder einer Genossenschaft erhalten in der Regel einmal jährlich eine Dividende. Deren Höhe hängt davon ab, in welcher Höhe sich ein Mitglied an der Genossenschaft beteiligt hat.
Die Höhe der letzten Dividende veröffentlichen wir in unserem jährlichen Geschäftsbericht.
Gesellschaftliches Engagement ist uns wichtig. Deshalb verbinden wir wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlich verantwortlichem Handeln. Wir verstehen unter sozialer Verantwortung aktive Hilfe in vielen Bereichen.
Als Mitglied können Sie mehr bewegen. Setzen Sie sich für Werte statt Rendite ein und gestalten Sie Ihre BIB in Ihrem Sinne mit.