- Kostenloses Online-Banking
- Kostenlose girocard (Debitkarte)
- Startplattform in die Eigenständigkeit
Attraktives Jugendkonto
Die BIB ist jetzt auch Deine Bank
Dein erstes eigenes Konto! Selbst Dein Geld verwalten, mit eigener girocard (Debitkarte) jederzeit Zugriff darauf haben. Ja, das gibt es jetzt auch für Dich. Was für ein besonderes Stück Freiheit!
Startplattform in die Eigenständigkeit
Unser bibstart-Konto ist für alle jungen Kunden zwischen 10 und 18 gemacht*. Du kannst es für Dein monatliches Taschengeld, Selbstverdientes oder auch als sichere "Sammelstelle" für Geldgeschenke aus der Familie nutzen. Und mit dem kostenlosen Online-Banking hast Du jederzeit alles im Blick.
* (bei Nachweis des Schüler-, Azubi- oder Studentenstatus auch verlängerbar bis 25 Jahre)
Alle Vorteile im Überblick
- Startplattform in die Eigenständigkeit
- Kostenlose girocard (Debitkarte)
- Kostenloses Online-Banking
Und ein super Willkommensgeschenk wartet auch noch auf Dich!
Für Dich zur Kontoeröffnung
Dein Kraftpaket fürs Handy: Die PowerBank! Das externe, kompakte Akku-Pack und Ladegerät – die "Tankstelle" zum Mitnehmen!
Eine eingeräumte Kontoüberziehung, bei dem das Konto ins Minus rutscht, kann erst bei Volljährigkeit eingerichtet werden.
Konditionen bei Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüberziehung | |
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Kontomodell BIBstart |
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Dispokredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) |
Variabler Sollzinssatz: 9,417 % p.a. |
Geduldete Überziehung (den Dispokredit übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) |
Variabler Sollzinssatz: 9,417 % p.a. |
Zinsbelastungsperiode | Vierteljährlich |
Gesetzliche Regelungen
Für die BIB hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die BIB ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übermitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der BIB für Dispositionskredite.
Die gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ab 2018 benötigen Sie außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer.