Gute Nachrichten: Der BGH hat am 9. Juli 2024 entschieden und endlich Klarheit zur Nachberechnung von Prämiensparverträgen mit unwirksamen Zinsänderungsklauseln geschaffen.
Erfreuliches zum Prämiensparen
Als eine von wenigen Banken in Deutschland haben wir gegen die Allgemeinverfügung der BaFin vom 2. Oktober 2024 keinen Widerruf eingelegt. Deshalb werden wir gemäß unserem FAIR BANKING-Prinzip alle Kontoinhaber mit einem betroffenen „BIB Bonusplan“ aktiv informieren und die ggfs. individuell zustehende Zinserstattung vornehmen.
Jedoch bitten wir noch um ein wenig Geduld, da das Zinsergebnis für das Jahr 2024 bei der Berechnung der Rückerstattung ebenfalls berücksichtigt werden soll. Über die Ergebnisse informieren wir Sie daher schriftlich im 1. Quartal 2025.