- Behandlung als Privatpatient
- Drei Tarif-Varianten
- Beitragsrückerstattung möglich
Private Krankenversicherung
Bestens versorgt
Wer krank ist, möchte die bestmögliche Versorgung, um schnell wieder gesund zu werden. Tatsache ist, dass Sie als Privatpatient Vorzüge genießen, denn die Leistungen der „Privaten“ sind erheblich umfangreicher.
Ihre Vorteile:
- Behandlung als Privatpatient mit umfassendem Versicherungsschutz
- Für jeden die passende Lösung: Drei Tarif-Varianten Eco, SelectU oder Premium zur Auswahl
- Zusätzliche Leistungen, wie z. B. Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, sind einschließbar
Die Private Krankenversicherung bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Partner, dem
Versicherer im Raum der Kirchen, an. Für Detail-Informationen fragen Sie einfach die Experten in unserem Haus.
Arbeitnehmer sind in der Regel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die JAEG auch im Folgejahr überschritten wird. 2024 liegt die JAEG bei 5.775,00 Euro pro Monat. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihr Bruttogehalt 2024 mehr als 69.300,00 Euro beträgt, können Sie zum 1. Januar 2025 in die private Krankenversicherung wechseln. Natürlich nur, wenn Ihr Bruttogehalt auch 2025 oberhalb der dann geltenden JAEG liegen wird.
Auch Selbstständige, die in ein Arbeitnehmerverhältnis wechseln und ein Bruttogehalt oberhalb der JAEG beziehen, sind ab Beginn der Beschäftigung versicherungsfrei und können sich sofort privat krankenversichern. Das Gleiche gilt auch für Berufsanfänger mit entsprechend hohem Gehalt. Selbstständige oder freiberuflich Tätige, wie zum Beispiel niedergelassene Ärzte, Architekten, Notare, sowie Studenten und Beamte können sich privat krankenversichern – unabhängig von ihrem Einkommen.