- Bildschirm mit dem Bank-Mitarbeiter teilen
- Echtzeit Hilfe
- Schnelle und einfache Navigation
Screensharing
Echtzeit Hilfe auf Ihrem Computer
Über die Online-Geschäftsstelle der BIB können Sie Ihre Bankgeschäfte ganz bequem von zu Hause oder unterwegs erledigen. Sollten Sie hierbei einmal Unterstützung benötigen, können Sie dank unserer Screensharing-Funktion ganz einfach und sicher Ihren Bildschirm mit einem Bank-Mitarbeiter teilen.
Vorteile im Überblick
Ihre Vorteile mit der Screensharing-Funktion
- Bildschirm mit einem Mitarbeiter während der Öffnungszeiten unseres Telefonservices teilen
- Die Nutzung der Screensharing-Funktion ist kostenlos
- Möglichkeit zur direkten Unterstützung – beispielsweise beim Ausfüllen eines Formulars oder bei Fragen zu Funktionen innerhalb des OnlineBankings
So einfach geht's
Screensharing-Funktion nutzen
Bitte beachten Sie, dass Sie die Screensharing-Funktion nur einschalten können, wenn Sie sich im Rahmen eines Telefonats mit einem Mitarbeiter unseres Telefonservices austauschen.
Screensharing aus Telefonat mit dem Telefonservice heraus einschalten
- Öffnen Sie ein neues Browserfenster - vorzugsweise in Microsoft Edge (Firefox und Chrome funktionieren auch).
- Geben Sie die URL https://atruvia.snapview.de ein.
- Snapview öffnet Login-Maske im Browser-Fenster.
- Geben Sie die Sitzungsnummer (Mitarbeiter nennt Ihnen die Sitzungsnummer telefonisch) sowie Ihren Namen im Sitzungsfenster ein und bestätigen Sie "An Sitzung teilnehmen".
- Das Sitzungsfenster öffnet sich.
- Bitte klicken Sie auf das Symbol "Bildschirm teilen" (unten links) und wählen Sie den zu teilenden Bildschirm aus - Teilen erlauben.
(In Microsoft Edge "Gesamten Bildschirm" oder den "Microsoft Edge Tab" auswählen, zu welchem die Frage besteht; In Firefox den gesamten Bildschirm auswählen)
- Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter Ihre Bildschirm-Inhalte nur sehen, nicht aber bearbeiten können.
- Nach erfolgreicher Beratung können Sie das Screensharing durch den Punkt "Sitzung verlassen" beenden.
Erreichbarkeit unseres Telefonservices
(+49) 201 2209-220
vormittags | nachmittags | |
Montag | 08:30 Uhr | bis 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 Uhr | bis 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 Uhr | bis 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 Uhr | bis 17:30 Uhr |
Freitag | 08:30 Uhr | bis 15:00 Uhr |
Häufige Fragen zum Screensharing
Um Sie bei der Navigation innerhalb unseres Online-Auftritts zu unterstützen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit des gemeinsamen Surfens mit einem Mitarbeiter Ihrer BIB durch temporäres und beschränktes Teilen Ihres Browser-Fensters (Screensharing). Wenn Sie das Screensharing starten, willigen Sie darin ein, dass Sie Ihre Browser-Ansicht mit einem Mitarbeiter Ihrer BIB teilen. Dieser Berater erhält hierdurch ausschließlich Leserechte: Er kann die auf Ihrem Bildschirm angezeigten Browser-Fenster sehen, soweit Sie sich mit Ihrem Browser in unserem Online-Angebot (Homepage und OnlineBanking) bewegen, Inhalte lesen und Sie durch eine Pointer-Funktion unterstützen. Andere Browser-Inhalte oder Teile Ihres Bildschirms kann der Mitarbeiter nicht sehen. Auch Schreib- oder Bearbeitungsrechte hat der Mitarbeiter nicht. Während des Screensharings müssen Sie mit dem Mitarbeiter Ihrer BIB per Telefon verbunden sein. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, etwa indem Sie den Vorgang abbrechen. Das Screensharing kann jederzeit durch Sie über den Button "Sitzung verlassen" beendet werden. Die Datenverarbeitung erfolgt über eine einmalige Session-ID. Daten aus der Browser-Ansicht werden von uns nicht aufgezeichnet oder gespeichert. Zu Verhinderung von Missbrauch speichern wir nach Beendigung des Screensharings die folgenden Daten:
- Session-ID
- IP-Adresse
- Datum und Uhrzeit der Sitzung
- Betriebssystem und Browser
Die Datenkommunikation im Screensharing erfolgt verschlüsselt. Wir löschen Ihre Daten aus dem Screensharing in der Regel nach spätestens 120 Tagen, wenn der ursprüngliche Zweck erfüllt oder erledigt ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die – befristete – Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken erforderlich und aus gesetzlichen Gründen zulässig ist. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund unseres berechtigten Interesses, Ihnen effektive und sichere alternative Kommunikationskanäle bereitzustellen. Das Screensharing setzt Ihre vorherige Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO voraus. Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit durch Abbrechen des Vorgangs mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.