- Bequem und einfach handeln
- Sichere Verwahrung aller Wertpapiere
- Auf Wunsch persönliche Beratung
Wertpapierdepot
Alles in einer Hand
Mit unserem Wertpapierdepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch ganz bequem an nationalen und internationalen Börsen. Unsere Wertpapierexperten beraten Sie kompetent und berücksichtigen dabei Ihre persönliche Anlagestrategie und Risikoneigung bei Ihrer Geldanlage. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Wertpapiere direkt bei uns oder online kaufen oder verkaufen möchten. Und mit dem zugehörigen Brokerage in der VR Banking App haben Sie die Welt der Aktien, ETFs & Co. in der Hosentasche immer dabei.
Das Wertpapierdepot im Überblick
Umfangreiches Informations- und Orderangebot
Wenn Sie mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchten, benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Das Depot und die Brokerage-Funktionen sind direkt ins OnlineBanking und in die VR Banking App integriert. Sie finden darin zahlreiche Informationen, Börsennachrichten und Orderfunktionen.
Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)
Vorteile eines Wertpapierdepots auf einen Blick
- Persönliche und kompetente Beratung durch unsere Wertpapierspezialisten
- Handel mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten und Optionsscheinen an allen deutschen und internationalen Handelsplätzen
- Ordererteilung persönlich, per Telefon oder online
- Zeichnung von Neuemissionen
- Integrierte Börseninformationen und Analyse-Instrumente für Ihre Anlage-Entscheidung
Das bietet Ihnen unser neues Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App
Mit dem Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App können Sie jederzeit handeln, Sparpläne anlegen oder unser umfangreiches Informationsangebot nutzen.
- Marktdaten, Kurse in Echtzeit, aktuelle Nachrichten und Analysen – beziehen Sie das Know-how der DZ BANK in Ihre Anlage-Entscheidungen ein.
- Erweiterte Orderfunktionen – reagieren Sie jederzeit auf das aktuelle Marktgeschehen.
- Notizfunktion und Kursalarm – individualisieren Sie Ihr Depot ganz nach Ihren Vorstellungen.
- Factsheets – informieren Sie sich mit unseren Wertpapierporträts.
Mehr zur Marktdatenübersicht
Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)
Mehr zur Order- und Sparplanfunktion
Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)
Konditionen im Überblick
Unsere aktuellen Konditionen
Depotführung
BIBdirekt-Depot | |
Jahrespauschale pro Depot | zzt. frei |
Transaktionsentgelte
Ggf. zzgl. fremder Spesen und weiterer Kosten (handelsplatzabhängige Entgelte, zusätzliche Gebühren und Provisionen Dritter, die im Rahmen der Leistungserbringung anfallen, wie Maklerkosten, ergänzende Abwicklungskosten und Kosten aus der Wertpapierübertragung)*
Anleihen, Aktien, Optionsscheine, fremde Zertifikate, börsengehandelte Investmentfonds, Zeichnungen
BIBdirekt-Depot | |
Kauf / Verkauf | Brokerage |
Börsenkommissionsgeschäft national - bis 10,00 EUR |
3,00 EUR |
- bis 4.999,99 EUR | 0,25% vom Kurswert mind. 9,90 EUR |
- bis 24.999,99 EUR | 0,25% vom Kurswert mind. 9,90 EUR |
- ab 25.000,00 EUR | 0,25% vom Kurswert mind. 9,90 EUR |
Börsenkommissionsgeschäft international | 45,00 EUR Stückpreis |
Investmentfonds, Zertifikate (DZ BANK)
BIBdirekt-Depot | |
Kauf / Verkauf | |
Über die Fondsgesellschaft oder die DZ BANK | frei |
Ausgabeaufschläge und evtl. anfallende fremde Spesen werden belastet.
Bei Fondsorders im Brokerage wird der Ausgabeaufschlag auf ausgewählte Fonds um 90 % rabattiert.
* Bitte beachten Sie, dass es insbesondere bei Börsenorders in marktengen Wertpapieren zu Teilausführungen kommen kann und eine Order in zwei oder mehr Teilen ausgeführt wird. In diesem Fall werden die Transaktionsentgelte je Einzelabrechnung berechnet. Im Fall von Teilausführungen in XETRA und bei Auslandsbörsen werden Aufträge unter den Prämissen einer Ausführung zum gleichen Kurs und für den gleichen Abrechnungstag zusammengeführt und als summierter Auftrag abgerechnet. Die Entgeltabrechnung erfolgt, sofern die o.g. Prämissen gleichzeitig erfüllt sind, nur für die zusammengeführten Teilausführungen. Im Direkthandel erfolgt die Orderausführung ohne Teilausführung. Wir behalten uns vor, ggf. anfallende fremde Spesen (z.B. Maklercourtage gem. gültiger Börsenregelung, Broker-Fees und Clearstream-Gebühren) bei den Transaktionen weiter zu belasten. Wenn Ihre Aufträge an internationalen Börsen (nicht Euro-Land) über Ihr Euro-Verrechnungskonto abgerechnet werden, erfolgt die Umrechnung der jeweiligen Währung zum aktuellen Devisengeld- bzw. Devisenbriefkurs des Abrechnungstages. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtheit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit Einzelheiten zum Wechselkurs und soweit möglich die Aufgliederung der fremden Kosten zu erläutern.
Order- und Depotservice
Orderstreichung (manuell veranlasst) | zzt. frei |
Bezugsrechte / Teilrechte | 25,01 EUR - 50,00 EUR -> 3,00 EUR 50,01 EUR - 250,00 EUR -> 8,00 EUR 250,01 EUR - 500,00 EUR -> 8,75 EUR (Gebührenfreiheit bei Gegenwert unter 25,00 EUR) |
Effektive Einlieferung von Wertpapieren | 59,50 EUR pro Gattung inkl. USt. (zzgl. Gebühren ausl. Lagerstelle - bei Einschaltung) |
Wertpapierübertrag / Depoteingang und -ausgang |
frei, ggf. Versand- und Fremdkosten |
Erstellung von Zweitschriften1 |
11,90 EUR je Aufstellung inkl. USt. |
Quellensteuerrückzahlung (zentral) | 59,50 EUR + 5,95 EUR pro Posten inkl. USt., zzgl. Fremdgebühren |
Ersatzlose Ausbuchung wertloser Wertpapiere | 23,80 EUR pro Posten inkl. USt. |
Für die im Preisverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe des Entgeltes nach billigem Ermessen bestimmen (§315 BGB). Der Kunde trägt alle anfallenden Auslagen und fremde Spesen*, wenn die Bank in seinem Auftrag oder nach seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird.
1 wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zur Erstellung der Kopie von Belegen geführt
haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Erstellung verpflichtet ist.
* soweit gesetzlich zulässig
Depot eröffnen - das ist zu tun
Nutzen Sie das OnlineBanking?
Eröffnen Sie Ihr Depot direkt im OnlineBanking.
Sie nutzen noch kein OnlineBanking?
Lassen Sie Ihr Konto fürs OnlineBanking freischalten.
Sind Sie Neukunde?
Eröffnen Sie Ihr Depot nach der Kontoeröffnung im OnlineBanking.
Häufige Fragen zum Wertpapierdepot
Das Depot führen wir für Sie gebührenfrei. Für jede Order werden Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater.
Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Service bieten.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer BIB einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre BIB führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.