- Unterstützung für Ihr Engagement
- Individuelle Stiftungslösung
- Ganzheitliche Beratung und Begleitung
Stiftung
Bedeutendes auf den Weg bringen
Eine Stiftung zu errichten, erfordert nicht nur wohltätiges Engagement und Kapital, sondern auch Know-how und Vertrauen in einen Partner, der Sie dabei unterstützt. Verwirklichen Sie Ihre Ziele mit unserer Hilfe.
Stiftungsberatung
Von der Stiftungsidee über die Gründung bis zur operativen Umsetzung der Stiftungsziele stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen passende Konzepte. Gerne zeigen wir Ihnen auch die Vorteile zur selbständigen Stiftung und Treuhandstiftung.
Stiftungsbetreuung
Wir erarbeiten mit Ihnen stiftungskonforme Anlagerichtlinien und darauf aufbauende Anlagestrategien.
Unsere zertifizierten Stiftungsberater beraten Sie gerne sowohl in klassischen Anlagelösungen als auch im Nachhaltigkeits- und Mikrofinanzbereich.
Häufige Fragen zum Stiftungsmanagement
Stiftungen bieten eine Fülle von Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten. Die bekanntesten Stiftungsarten sind die gemeinnützige Stiftung zur Förderung gemeinwohlorientierter Zwecke, die Familienstiftung zur langfristigen finanziellen Versorgung der Stifterfamilie sowie die Unternehmensstiftung. Diese kann zum Beispiel dem Zweck dienen, dass das Unternehmen nach dem Ausscheiden des Unternehmensgründers in seinem Sinne weitergeführt wird.
So verschieden die Wünsche von Stiftern sind, so unterschiedlich sind die Wege, diese Wünsche zu realisieren. Eine Stiftung eignet sich für Menschen, die zu Lebzeiten aktiv gestalten, mit Engagement, Leidenschaft und Durchhaltevermögen ihre Ziele verfolgen und dabei autonom entscheiden wollen, welche Projekte langfristig mit ihrem Vermögen gefördert werden. Auch die Nachfolge kann stiftungsbezogen sein – unabhängig davon, ob die Stiftung am Gemeinwohl orientiert sein soll.
Ein Mindestvermögen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen müssen allerdings ausreichen, um eine nachhaltige und dauerhafte Verwirklichung der Stiftungsziele sicherzustellen. Sofern für die Stiftung nicht ein Mindestvermögen von 500.000 Euro zur Verfügung steht, sollte daher eher über die Gründung einer Treuhandstiftung oder über eine Zustiftung nachgedacht werden. Empfehlenswert ist grundsätzlich, die Stiftung zunächst mit einem Teilbetrag zu gründen. Später kann das Stiftungskapital durch Zustiftungen oder durch testamentarische Verfügungen beliebig erhöht werden.
Ja, der dauerhafte Erhalt des Kapitals ist eines der wesentlichen Merkmale einer Stiftung. Nur so kann die Verwirklichung der Stiftungszwecke langfristig gelingen. Neben liquiden Vermögenswerten wie Wertpapieren können auch Immobilien auf die Stiftung übertragen werden. Eine Nutzung dieser Vermögenswerte zu privaten Zwecken ist mit Anerkennung der gemeinnützigen Stiftung in der Regel nicht mehr möglich.
Der Nutzen eines solchen Schrittes ist vielfältig: Sie können persönliche Wertvorstellungen und Ziele verwirklichen, nachhaltig in die Zukunft investieren oder Ihr Lebenswerk erhalten. Eine Stiftung kann aber auch dazu dienen, Ihr aufgebautes Vermögen zu sichern, Ihre Nachfolge zu regeln oder steuerliche Vorteile zu nutzen.