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BANK IM BISTUM ESSEN
BLZ: 36060295
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FairBanking

Noch mehr Transparenz in der Anlageberatung / Wertpapiergeschäfte

Seit Jahresbeginn 2010 gelten bei der Anlageberatung in Finanzinstrumente neue gesetzliche Regelungen. Von besonderer Bedeutung sind die Neuerungen für Privatkunden, die Wertpapier- oder Termingeschäfte tätigen und sich dabei beraten lassen.
Ihre BANK IM BISTUM ESSEN bietet bereits seit jeher qualitativ hochwertige und kundenorientierte Beratung an. Es ist elementarer Teil unserer Geschäftsphilosophie, unsere Kunden transparent und fair zu beraten.

Neues Beratungsprotokoll
Seit Jahresbeginn 2010 erhält jeder Privatkunde, der in Wertpapieranlagen beraten wird, nach Abschluss der Beratung ein schriftliches Protokoll. In diesem Beratungsprotokoll sind die wesentlichen Aspekte des Beratungsgesprächs zusammengefasst. Es enthält unter anderem Angaben zum Anlass der Anlageberatung, zur Dauer des Beratungsgesprächs sowie die Angaben des Kunden zu seinen Anlagezielen, seinen finanziellen Verhältnissen, seiner Risikobereitschaft, seinen Kenntnissen und Erfahrungen. 
Im Rahmen der jeweiligen Anlageberatung werden die wesentlichen Anliegen des Kunden festgehalten und gewichtet. Weiterhin gehören die von der Bank erteilten Informationen über die empfohlenen Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen zum Beratungsprotokoll. Erteilte Empfehlungen und die hierfür wesentlichen Gründe werden im Protokoll erfasst. Der Kunde erhält eine vom Anlageberater unterschriebene Ausfertigung des Beratungsprotokolls.

Auftragserteilung nach telefonischer Beratung
Gerne hätten wir es unseren Kunden weiterhin ermöglicht, unmittelbar nach der telefonischen Beratung eine Order bei uns aufzugeben. Das Gesetz schränkt hingegen für unsere Kunden und unser Haus die Flexibilität und Verlässlichkeit einer telefonischen Beratung ein. Wir werden weiterhin qualitativ hochwertig und selbstverständlich im Kundeninteresse telefonisch beraten. Eine Ordererteilung wird aber ab 2010 grundsätzlich erst zeitversetzt möglich sein. Die Ausführung der Wertpapierorder erfolgt erst, wenn der Kunde sein Beratungsprotokoll erhalten und positiv zur Kenntnis genommen hat - ganz im Sinne von FairBanking.

Auftragserteilung ohne Beratung durch die Bank - "reines Ordergeschäft"
Kunden, die ihre Wertpapiergeschäfte selbständig auswählen und ordern möchten, können ihre Wünsche auch zukünftig ohne Zeitverzug in unserem Haus umsetzen lassen. Immer dann, wenn Kunden auf eine Beratung seitens der Bank verzichten, werden Wertpapieraufträge als "reines Ordergeschäft" behandelt. Diese werden ohne zeitliche Verzögerung unmittelbar nach telefonischer Ordererteilung ausgeführt. Infolge des Verzichtes auf eine Anlageberatung wird kein Beratungsprotokoll angefertigt.