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BANK IM BISTUM ESSEN
BLZ: 36060295
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Vermögenswirksame Leistungen

BIB VL-Sparen

Nutzen Sie die Geldgeschenke vom Staat und von Ihrem Arbeitgeber. Sparen Sie mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL).

Extrageld vom Arbeitgeber

Vermögenswirksame Leistungen sind tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistungen durch den Arbeitgeber. Er kann sie Ihnen in voller Höhe oder teilweise zahlen. Maximum sind 40 Euro monatlich. Die Laufzeit eines VL-Vertrages beträgt maximal sieben Jahre. Davon wird für VL-Verträge in Investmentfonds sechs Jahre lang eingezahlt. Im siebten Jahr ruht der Vertag, bevor er dann verfügbar ist. Für VL-Sparen in Bausparverträge beträgt die Einzahlungszeit sieben Jahre, eine Ruhephase gibt es hier nicht. Bausparverträge können jedoch noch über die sieben Jahre hinaus bespart werden.


Staatliche Förderung
Der Staat unterstützt VL-Sparen mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage. Beim Bausparen gewährt er für weitere Sparleistungen noch die Wohnungsbau-Prämie. Es gelten folgende Einkommens- und Fördergrenzen.

Arbeitnehmer-Sparzulage


Wohnwirtschaftliche Verwendung (z. B. Bausparen)Vermögens-Beteiligungen (z. B. Fonds-Sparen)
Einkommens-Grenzen17.900 Euro (Ledige) / 35.800 Euro (Verheiratete)20.000 Euro (Ledige) / 40.000 Euro (Verheiratete)
Jährliche Fördergrenze470 Euro pro Arbeitnehmer400 Euro pro Arbeitnehmer
Jährliche Förderung9 Prozent (43 Euro für einen Arbeitnehmer und 86 Euro für zwei Arbeitnehmer)20 Prozent (80 Euro für einen Arbeitnehmer und 160 Euro für zwei Arbeitnehmer)

Wohnungsbau-Prämie


Bausparen
Einkommens-Grenzen25.600 Euro (Ledige) / 51.200 (Verheiratete)
Jährliche Fördergrenze512 Euro (Ledige) / 1.024 Euro (Verheiratete)
Jährliche Förderung8,8 Prozent (45 Euro für Ledige und 90 Euro für Verheiratete)

Erst informieren - dann kassieren

Auskunft über die Höhe der persönlich zustehenden VL gibt die Personalabteilung. Wer weniger als 40 Euro monatlich bekommt, kann die Differenz aus der eigenen Tasche auffüllen, um die volle staatliche Förderung zu kassieren.


Wenn Sie sich für VL-Sparen interessieren, wenden Sie sich einfach an Ihren Berater.