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BANK IM BISTUM ESSEN
BLZ: 36060295
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Unsere eigenen "Richtlinien"

Grundsätze für die ethische Anlagepolitik

Um die Existenz der Bank als Dienstleister für die Kirche langfristig zu sichern, sind die Eigenmittel der Bank und die bei ihr unterhaltenen Einlagen rentabel, sicher und unter Beachtung der Liquiditätserfordernisse anzulegen. Dabei sind die Anlagen ethisch bewusst vorzunehmen und dürfen dem kirchlichen Auftrag nicht widersprechen.

Die Grundsätze im Einzelnen

  - Bei der Kapitalanlage sind wirtschaftliche Grundsätze zu beachten. - Eigene Gelder der Bank sollen zur Förderung des konziliaren Prozesses für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung verwendet werden.    Dies geschieht insbesondere durch Förderung von 
  • umweltschonenden Produkten, Technologien, Energien und Verkehrssystemen
  • Investitionen in benachteiligte Bereiche und Länder zur Überwindung von Armut und Not
  • Wohnungsbau, insbesondere für Benachteiligte und sozial Schwache
  • Unternehmen, die Frauenförderung oder Integration behinderter Menschen als ihr erklärtes Ziel verwirklichen
- Eigenmittel der Bank und Einlagen bei der Bank sollen nicht für den Erwerb von Aktien oder Anteilen an Unternehmen verwendet werden, ...
  • die nukleare, chemische und biologische Waffen entwickeln, herstellen oder vertreiben;
  • die mit einem signifikanten Unternehmensanteil an der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes beteiligt sind;
  • die in gesetzeswidriger Weise Genforschung betreiben und Gentechnik praktizieren;
  • die Kosmetika herstellen, die gesetzeswidrig in Tierversuchen getestet werden;
  • die in nicht artgerechter nicht gesetzmäßiger Massentierhaltung produzieren und erzeugen;
  • deren überwiegender Zweck darin besteht, das Glücksspiel gewerbsmäßig zu betreiben;
  • deren überwiegender Zweck die Herstellung von Spirituosen, Tabak oder sonstigen Stoffen ist, die Suchtverhalten hervorrufen, ohne medizinisch indiziert zu sein;
  • die die Vermarktung von Sexualität betreiben;
  • die aus sonstigen Gründen offenkundig dem Auftrag der Kirche in grober Weise widersprechen, z.B:
    - durch Zusammenarbeit mit Regierungen, die Menschen wegen ihrer Religion, ihrer Rasse, ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft unterdrücken;
    - durch Unterstützung menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen im Hinblick auf ILO-Standards. 
Für die Auslegung und Umsetzung der Anlagegrundsätze ist der Vorstand zuständig.