Meldungen
An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über Interessantes rund um das Thema Finanzen.
5. März 2010 - Nichtveranlagungs-Bescheinigung
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Für Anleger mit geringem Einkommen
Wenn Ihre Kapital-Erträge über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, Ihre gesamten Einkünfte jedoch den Grundfreibetrag nicht übersteigen, ersparen Sie sich mit einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) viel Mühe.

