Startseite
Privatkunden
Kirchliche Einrichtungen
Nachhaltigkeit
Wir für Sie
español
english
Magazin
Online-Banking
BANK IM BISTUM ESSEN
BLZ: 36060295
Impressum | AGB + Sonderbedingungen | Nutzungsbedingungen | Datenschutz

Elektronische Signatur

Rechtsverbindliche Kommunikation im Internet

In unserer modernen Informations-Gesellschaft etabliert sich die elektronische Signatur zunehmend und erschließt so neue, rechtsverbindliche Wege der Kommunikation.

Definition elektronische Signatur

Die elektronische Signatur, auch digitale Signatur genannt, ist ein Verfahren, mit dem man die Authentizität einer elektronischen Nachricht rechtsverbindlich sicherstellt. Sie kommt überall dort zum Einsatz, wo Daten elektronisch gespeichert, verarbeitet und übertragen werden.

Elektronische Signatur vs. Unterschrift

Eine Unterschrift ist ein rechtsgültiges Symbol, mit dem sich der Unterzeichner mit dem Inhalt eines Dokumentes einverstanden erklärt. Die Unterschrift kann dabei auf Papier oder anderen materiellen Informations-Trägern geleistet werden. Text und Unterschrift sind hierbei untrennbar miteinander verbunden. Bei der elektronischen Signatur ist der Inhalt des Dokuments hingegen nicht an ein Medium gebunden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtliche Grundlage für die elektronische Signatur bildet das 1997 vom Bundestag beschlossene Signatur-Gesetz (SigG) und die Signatur-Verordnung (SigV), die eine sichere Anwendung der digitalen Signatur regeln. Die Novellierung des Gesetzes 2001 bewirkte eine Anpassung an die europäische Richtlinie für elektronische Signaturen. Seither ist auch international eine sichere elektronische Kommunikation möglich.